Das bremische Polizeigesetz soll verschärft werden: Wir stellen uns dem entgegen.
Kein weiterer Abbau von Grundrechten!
Erklärung des Bündnis Brementrojaner gegen das neue Bremer Polizeigesetz*1 Bremen, 04.04.18
In Bremen treibt die Landesregierung im Eiltempo und ohne gesellschaftliche Debatte eine folgenschwere Änderung des Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG) voran. Der Senator für Inneres hat einen Entwurf zur Änderung des BremPolG vorgelegt, der erhebliche rechtsstaatliche, grund- und datenschutzrechtliche Eingriffe vorsieht:
• massive Ausweitung der Überwachung von Computern und Smartphones durch Schadsoftware
und „Staatstrojaner“
• weitreichender Ausbau staatlicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum
• Einführung von „elektronischen Fußfesseln“ zur lückenlosen Kontrolle von mutmaßlichen
„Gefährdern“ (Als „Gefährder“ gelten Menschen, die nicht etwa Straftaten begangen haben,
sondern denen solche aufgrund bestimmter Anhaltspunkte lediglich zugetraut werden)
Überwachung auf Verdacht
Von diesen Maßnahmen können auch unbeteiligte Dritte betroffen sein. Die für Betroffene zum Teil sehr schwerwiegenden Maßnahmen sollen auf bloßen Verdacht hin präventiv durchgeführt werden, ohne dass eine Straftat begangen wurde oder eine konkrete Gefahr unmittelbar bevorsteht!
Freiheitsrechte werden abgebaut
Mit dem Argument der Terrorismusabwehr werden der Polizei weitreichende Eingriffe auch in unser aller Privat- und Intimsphäre ermöglicht. Der Bremer Gesetzentwurf lässt sich in eine aktuelle Entwicklung in Bund und Ländern einreihen, mühsam errungene Freiheitsrechte für eine vermeintliche Sicherheit einzuschränken.
Staatstrojaner macht alle Geräte unsicher
Der „Staatstrojaner“ („Brementrojaner“) gefährdet die Sicherheit von informationstechnischen Systemen (IT-Systemen). Er zerstört das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen und öffnet Missbrauch und gefährlichen Cyberattacken Tür und Tor. Die geplanten Maßnahmen sind zudem gerichtlich oder parlamentarisch kaum zu kontrollieren.
Rechtsstaatliche und datenschutzrechtliche Bedenken
Scharfe Kritik kam auch von der Bremer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:
„Der Entwurf zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes wirft erhebliche rechtsstaatliche und datenschutzrechtliche Bedenken auf.“
(Dr. Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, 3. Januar 2018)
Die Landesbeauftragte bemängelte außerdem die Verwendung des Begriffs der „terroristischen Straftat“, der im Strafgesetzbuch nicht vorkommt. Im geplanten BremPolG wurde dieser jedoch wie selbstverständlich als Grundlage für weitgehende neue Befugnisse der Bremer Polizei verwendet.
Bündnis Brementrojaner gegen das neue Bremer Polizeigesetz
Das Bündnis Brementrojaner ist ein Zusammenschluss verschiedener zivilgesellschaftlicher und politischer Gruppen und Personen. Wir lehnen die geplante massive Überwachung und die damit einhergehenden gravierenden Grundrechtseingriffe durch das BremPolG entschieden ab.
Die vorgeblich notwendigen Sicherheitsverschärfungen sind unverhältnismäßig und widersprechen rechtsstaatlichen Prinzipien. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzesentwurf vollständig ab.
Wir verurteilen zudem die Art und Weise, wie der Gesetzentwurf möglichst lautlos durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht werden soll. Eine öffentliche parlamentarische Anhörung von Sachverständigen – wie etwa in Hessen – fand bisher nicht statt. Es ist unverständlich, wie eine rot-grüne Regierungskoalition solche tiefgreifenden Eingriffe in Grundrechte plant, ohne zuvor eine breite öffentliche Debatte in der Gesellschaft geführt zu haben.
Wir fordern die regierenden Parteien dazu auf, den laufenden Gesetzgebungsprozess für das BremPolG abzubrechen. Im Falle einer neuen Gesetzesinitiative muss eine breite öffentliche Debatte in der Gesellschaft im Vorfeld stattfinden. Eine öffentliche parlamentarische Anhörung von Sachverständigen muss hierbei selbstverständlich sein.
Wir rufen alle Menschen in Bremen und Bremerhaven auf, sich unserem Protest anzuschließen und sich diesem dramatischen Eingriff in unsere Grundrechte entgegenzustellen. Informiert euch, vernetzt euch mit uns und unterzeichnet unseren Aufruf!
Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren!
Bündnispartner:
Chaos Computer Club Bremen e.V. (CCCHB)
Digitalcourage e.V. – Ortsgruppe Bremen
Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF)
GRÜNE JUGEND Bremen
Humanistische Union – Landesverband Bremen (HU)
Internationale Liga für Menschenrechte e.V. (ILMR)
Piratenpartei – Landesverband Bremen
ver.di – Ortsverein Bremen
Verein für Rechtshilfe im Justizvollzug des Landes Bremen e.V.
Susanne Wendland, Mitglied der Bremischen Bürgerschaft (parteilos)
Elke Bahl und Prof. Dr. Helmut Pollähne vom Kriminalpolitischen Arbeitskreis Bremen (kripak)
Unsere Website: http://www.brementrojaner.de
*1 Die Erklärung basiert auf dem Gesetzentwurf vom 15.12.17
Text als PDF
Pressemitteilung des Bündnisses vom 4.4.2018
Das bremische Polizeigesetz soll verschärft werden: Wir stellen uns dem entgegen.
Kein weiterer Abbau von Grundrechten!
Erklärung des Bündnis Brementrojaner gegen das neue Bremer Polizeigesetz*1 Bremen, 04.04.18
In Bremen treibt die Landesregierung im Eiltempo und ohne gesellschaftliche Debatte eine folgenschwere Änderung des Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG) voran. Der Senator für Inneres hat einen Entwurf zur Änderung des BremPolG vorgelegt, der erhebliche rechtsstaatliche, grund- und datenschutzrechtliche Eingriffe vorsieht:
• massive Ausweitung der Überwachung von Computern und Smartphones durch Schadsoftware
und „Staatstrojaner“
• weitreichender Ausbau staatlicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum
• Einführung von „elektronischen Fußfesseln“ zur lückenlosen Kontrolle von mutmaßlichen
„Gefährdern“ (Als „Gefährder“ gelten Menschen, die nicht etwa Straftaten begangen haben,
sondern denen solche aufgrund bestimmter Anhaltspunkte lediglich zugetraut werden)
Überwachung auf Verdacht
Von diesen Maßnahmen können auch unbeteiligte Dritte betroffen sein. Die für Betroffene zum Teil sehr schwerwiegenden Maßnahmen sollen auf bloßen Verdacht hin präventiv durchgeführt werden, ohne dass eine Straftat begangen wurde oder eine konkrete Gefahr unmittelbar bevorsteht!
Freiheitsrechte werden abgebaut
Mit dem Argument der Terrorismusabwehr werden der Polizei weitreichende Eingriffe auch in unser aller Privat- und Intimsphäre ermöglicht. Der Bremer Gesetzentwurf lässt sich in eine aktuelle Entwicklung in Bund und Ländern einreihen, mühsam errungene Freiheitsrechte für eine vermeintliche Sicherheit einzuschränken.
Staatstrojaner macht alle Geräte unsicher
Der „Staatstrojaner“ („Brementrojaner“) gefährdet die Sicherheit von informationstechnischen Systemen (IT-Systemen). Er zerstört das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen und öffnet Missbrauch und gefährlichen Cyberattacken Tür und Tor. Die geplanten Maßnahmen sind zudem gerichtlich oder parlamentarisch kaum zu kontrollieren.
Rechtsstaatliche und datenschutzrechtliche Bedenken
Scharfe Kritik kam auch von der Bremer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:
„Der Entwurf zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes wirft erhebliche rechtsstaatliche und datenschutzrechtliche Bedenken auf.“
(Dr. Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, 3. Januar 2018)
Die Landesbeauftragte bemängelte außerdem die Verwendung des Begriffs der „terroristischen Straftat“, der im Strafgesetzbuch nicht vorkommt. Im geplanten BremPolG wurde dieser jedoch wie selbstverständlich als Grundlage für weitgehende neue Befugnisse der Bremer Polizei verwendet.
Bündnis Brementrojaner gegen das neue Bremer Polizeigesetz
Das Bündnis Brementrojaner ist ein Zusammenschluss verschiedener zivilgesellschaftlicher und politischer Gruppen und Personen. Wir lehnen die geplante massive Überwachung und die damit einhergehenden gravierenden Grundrechtseingriffe durch das BremPolG entschieden ab.
Die vorgeblich notwendigen Sicherheitsverschärfungen sind unverhältnismäßig und widersprechen rechtsstaatlichen Prinzipien. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzesentwurf vollständig ab.
Wir verurteilen zudem die Art und Weise, wie der Gesetzentwurf möglichst lautlos durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht werden soll. Eine öffentliche parlamentarische Anhörung von Sachverständigen – wie etwa in Hessen – fand bisher nicht statt. Es ist unverständlich, wie eine rot-grüne Regierungskoalition solche tiefgreifenden Eingriffe in Grundrechte plant, ohne zuvor eine breite öffentliche Debatte in der Gesellschaft geführt zu haben.
Wir fordern die regierenden Parteien dazu auf, den laufenden Gesetzgebungsprozess für das BremPolG abzubrechen. Im Falle einer neuen Gesetzesinitiative muss eine breite öffentliche Debatte in der Gesellschaft im Vorfeld stattfinden. Eine öffentliche parlamentarische Anhörung von Sachverständigen muss hierbei selbstverständlich sein.
Wir rufen alle Menschen in Bremen und Bremerhaven auf, sich unserem Protest anzuschließen und sich diesem dramatischen Eingriff in unsere Grundrechte entgegenzustellen. Informiert euch, vernetzt euch mit uns und unterzeichnet unseren Aufruf!
Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren!
Bündnispartner:
Chaos Computer Club Bremen e.V. (CCCHB)
Digitalcourage e.V. – Ortsgruppe Bremen
Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF)
GRÜNE JUGEND Bremen
Humanistische Union – Landesverband Bremen (HU)
Internationale Liga für Menschenrechte e.V. (ILMR)
Piratenpartei – Landesverband Bremen
ver.di – Ortsverein Bremen
Verein für Rechtshilfe im Justizvollzug des Landes Bremen e.V.
Susanne Wendland, Mitglied der Bremischen Bürgerschaft (parteilos)
Elke Bahl und Prof. Dr. Helmut Pollähne vom Kriminalpolitischen Arbeitskreis Bremen (kripak)
Unsere Website: http://www.brementrojaner.de
*1 Die Erklärung basiert auf dem Gesetzentwurf vom 15.12.17
Text als PDF
Pressemitteilung des Bündnisses vom 4.4.2018