Autor: Erich Sturm
Vorstand aus Neustadt
Erich Sturm ist Religionswissenschaftler und IT-Fachmann. Die Piratenpartei ist für ihn der erste politische Hafen, in dem Transparenz, Basisdemokratie und Innovation einen lebendigen Ausdruck finden.
Kommentar
Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht jeden Bürger dieses Landes zum potentiellen Straftäter erklärt! Während bisher die Unschuldsvermutung galt, ist ab dem heutigen Tag die verdachtsunabhängige Datenspeicherung erlaubt und damit sind diese gespeicherten Daten potentielle Beweise, die bei der Verfolgung von Straftaten oder der Abwehr von Gefahren eingesetzt werden können, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung noch nicht einmal absehbar sind oder waren! Ein Anfangsverdacht hat sich erübrigt!
Auch wenn die Hürde für den Datenzugriff recht hoch gesetzt wurde bleibt die Tatsache: Die Vorratsdatenspeicherung wurden nicht aufgehoben! Es wird nun an Frau Leutheusser-Schnarrenberger sein, ein Gesetz, gegen das sie selbst geklagt hat, gesetzeskonform zu gestalten.
Wir können gespannt mit ansehen, ob die jüngsten Annäherungen der FDP und der CDU an die Datenschützer und Netzgemeinde ernst gemeint sind, bzw. waren, oder ob es sich nur um parteitaktische Anbiederung handelt, was eher zu befürchten ist. Es gilt der Grundsatz: "An ihren Taten sollt ihr sie erkennen", "nicht an ihrem Geschwätz.
In sogenannter "Regierungsverantwortung" haben sich die Junioren von SPD und CDU nie mit Ruhm bekleckert und der aktuelle Umgang mit dem Zugangserschwernisgesetz spricht Bände.
- Das Zugangserschwernisgesetz wird nicht zurück genommen, sondern bleibt in Kraft und damit auch die Verpflichtung der Provider die nötige Infrastruktur aufrecht zu erhalten. Warum wird das Gesetz nicht aufgehoben, wenn man in der Zwischenzeit erkannt und zugegeben hat, dass es vor allem dem Wahlkampf diente, und niemals dem Schutz von Kindern (Das könnte womöglich Geld kosten)?
- Die momentanen Vorratsdaten müssen zwar gelöscht werden, aber die Infrastruktur bleibt erhalten und es wird erneut gespeichert, sobald die Bundesregierung die Gesetze überarbeitet hat. Warten wir mal ab, ob Frau Leutheusser-Schnarrenberger sich für die Auflösung des Gesetzes stark macht, oder ein angepasstes Gesetz formulieren wird. Letzteres ist zu befürchten.
Das heutige Urteil hat erneut bestätigt, wie wichtige eine aktive Bürgerrechtsbewegung für dieses Land ist, und wie wichtig ein politischer Arm benötigt wird um die weitere Aushöhlung unserer freiheitlichen Rechte zu verhindern.
Die Piratenpartei braucht Unterstützung und Mithilfe, damit unsere Rechte und Freiheiten nicht weiter auf dem Altar von Wirtschaftsdenken und Sicherheitswahn geopfert werden.
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